Ihr Ansprechpartner für Stelleninserate, Publireportagen, Werbung und Immobilien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AAZ Verlag GmbH, 8862 Schübelbach

1. Anwendbarkeit


Aufträge an die AAZ Verlag GmbH können ausdrücklich und
gültig auch mündlich/telefonisch erteilt werden, womit der
Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist. Zum Zweck der
Mitarbeiterschulung und aus Beweisgründen ist die AAZ Verlag
GmbH berechtigt, Telefongespräche bzw. telefonische
Bestellungen jederzeit auf Tonträger aufzunehmen. Dabei gelten
die vorliegenden Geschäftsbedingungen, welche die
vertraglichen Beziehungen zwischen der AAZ Verlag GmbH und
einem Inserenten oder Werbevermittler sowie zwischen
Werbegesellschaften oder Media-Agenturen regeln. Die
allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage
www.aaz-verlag.ch zu finden. Auf jeder Auftragsbestätigung wird
ebenso auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen
hingewiesen.


2. Vertragsabwicklung


Es gelten die jeweils gültigen Insertionstarife und Rabatte des
Verlags, zuzüglich MWST.
Preisänderungen treten auch für laufende Aufträge sofort in
Kraft. Der Rabatt wird auf der Rechnung jeweils direkt in Abzug
gebracht.
Ausserordentliche Aufwendungen von der AAZ Verlag GmbH,
welche nicht in deren Insertionstarifen enthalten sind, können
zusätzlich verrechnet werden, zuzüglich MWST. Als solche
gelten beispielsweise aufwändige Bearbeitungen von
Druckmaterial, Erstellen von Publireportagen (PR), Berichten
oder Fotoshootings.

 

3. Datum- und Platzierungswünsche

Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben und
an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen.
Platzierungsvorschriften haben nur Gültigkeit, wenn der tarifliche
Zuschlag auf der Auftragsbestätigung ersichtlich ist und dieser
vom Inserenten oder der Werbevermittlung auch bezahlt wird.
Andernfalls werden sie als Wunsch betrachtet.


4. Verlagsrecht


Die AAZ Verlag GmbH behält sich vor:
• Änderungen der Inserateinhalte zu verlangen oder
    Inserate/Publireportagen (PR) ohne Angaben von Gründen
    abzulehnen.
• Das um eine Ausgabe vor- oder zurückschieben von nicht
    unbedingt termingebundenen Inserate wegen technischen
    Gründen.
• Aufträge für Werbebeilagen und Beihefte sind für die AAZ
    Verlag GmbH erst nach Genehmigung eines Musters bindend.

 

5. «Gut zum Druck»


Ein «Gut zum Druck» wird auf ausdrücklichen Wunsch geliefert,
sofern die Druckunterlagen termingerecht vorhanden sind.
Für Korrekturen ist der Auftraggeber verantwortlich. Wird ein
«Gut zum Druck» nicht fristgemäss zurückgesandt, so gilt die
Genehmigung zum Druck als erteilt. Die Veröffentlichung der
Inserate erfolgt an den abgemachten Tagen, selbst wenn das
«Gut zum Druck» noch aussteht.


6. Druckmaterial


Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist die AAZ Verlag GmbH für
herkömmlich oder digital geliefertes Druck- und Datenmaterial
weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig.
Papierkopien gelten als Einwegmaterial.
Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie
Wiedergabe der Anzeigen.
Bei Lieferung mangelhafter Unterlagen übernimmt der Verlag
keine Haftung. Der Kunde ist verantwortlich, dass die Vorlage
fristgerecht vor Erscheinungsdatum beim Verlag vorliegt. Ist dies
nicht der Fall, darf das bereits vorhandene Inserat verwendet
werden.


7. Beleglieferung


Es wird ein Belegexemplar kostenlos geliefert.

 

8. Zahlungskonditionen


Bei allen Dispositionen sind die Rechnungen, sofern keine
gegenteilige Vereinbarung vorliegt, innert 30 Tagen ohne
Skontoabzug zahlbar. Vorauszahlungen können situativ
einverlangt werden.
Erfolgen diese Zahlungen zu spät, erscheint das nicht
termingebundene Inserat in der nächstfolgenden Ausgabe(n).
Der Verlag kann aufgrund verspäteter Zahlung oder
Zahlungsanzeige nicht haftbar gemacht werden. Für Mahnungen
werden die Kosten zu je CHF 20.00 verrechnet.

 

9. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen


Reklamationen wegen fehlerhaftem Erscheinen oder
Nichterscheinen sind innerhalb von 7 Tagen nach
Erscheinungsdatum schriftlich anzubringen. Der Auftraggeber ist
bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigen oder
unvollständigem Abdruck der Anzeige innert gleicher Frist
berechtigt, zu verlangen, dass seine Anzeige nochmals publiziert
wird, wobei jedoch keine Kosten zurückerstattet werden.
Nach dieser Zeit können keine Ansprüche mehr geltend gemacht
werden.
Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich
beeinträchtigt oder ist ein Termininserat nicht erschienen,
werden die Einschaltkosten in Form von Inseratenraum in der
gewünschten Publikation kompensiert.
Druckfehler, die den Sinn der Anzeige oder Publireportage nicht
entstellen, berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Für
Inserate/Publireportagen, die durch ungeeignete Druckunterlagen
bzw. Grafiken nicht einwandfrei erscheinen, kann
keine Haftung übernommen werden. Ersatz oder Preisreduktion
kann nur geltend gemacht werden, wenn die Anzeige durch
grössere Mängel in der technischen Wiedergabe ihre Werbewirkung verliert.
Fehlerhaft gedruckte Kennziffern beeinträchtigen die Aussage
nur unerheblich. Ersatzansprüche, die über die Insertionskosten hinausgehen,
können nicht anerkannt werden. Die genannten Ansprüche
entfallen;
• Bei Fehlern von Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen
• bei Datenverschiebung
• bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften
• bei ungeeigneten Vorlagen sowie
• bei Abweichen der Farben oder typografischer Vorschriften.
Sämtliche weitergehende Ansprüche als die vorerwähnten
wegen fehlerhaftem Erscheinen, Nichterscheinen oder aus
anderen Gründen werden ausgeschlossen.

 

9.1 Kostenlose Inserate


Bei fehlerhaften kostenlosen Insertionen (Füllerinserate)
übernimmt der Verlag keine Haftung

 

10. Verantwortung für den Inhalt der Inserate


Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er
erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,
Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und ist
dafür gegenüber dem Verlag verantwortlich. Der Inserent ist
selbst verantwortlich, dass eine aktuelle Inseratenvorlage bei der
AAZ Verlag GmbH vorliegt, wenn er mehrere Inserate auf das
Jahr verteilt schaltet.
Die Sachbearbeiter sind nicht verpflichtet, den Kunden darauf
aufmerksam zu machen, dass keine aktuelle Vorlage vorliegt.

 

11. Annullierung von Inserationsaufträgen


Der mündliche Vertrag ist für beide Parteien gemäss dem
schweizerischen Obligationenrecht verbindlich. Stornierungen
und Verschiebungen der Daten, sowie Änderungen können nur
bis fünf Arbeitstage vor der Erscheinung getätigt werden.
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, entweder per Post,
Mail oder Fax. Für eine Stornierung kann eine Stornogebühr
zwischen CHF 25.00 – CHF 1000.00 (je nach Inseratenbetrag)
verrechnet werden. Die Bearbeitungsgebühr bezieht sich auf die
Grösse und Anzahl der Inserate, welche storniert werden
müssen, sowie den Zeitpunkt der Stornierung.
Wird ein rabattberechtigter Auftrag vorzeitig storniert, wird der
bereits bezogene Rabatt in Rechnung gestellt.

 

12. Missbräuchliche Inseratverwendung durch Dritte

Die irgendwie geartete Verwendung von abgedruckten oder auf
Online-Diensten eingespiesenen Inseraten und/oder durch den
Verlag erstellte redaktionelle Beiträge (PR) durch Dritte ist
unzulässig. Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass der
Verlag dagegen vorgehen kann.

 

13. Schriftlichkeit

Als schriftliche Erklärung einer Partei gilt jede
Briefkorrespondenz, Mail oder Faxnachricht.

 

14. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand im Fall von Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis wird ausdrücklich und einzig das Gericht am
Domizil der AAZ Verlag GmbH bestimmt.

 

Stand 01.01.2021/AAZ Verlag GmbH

Gedruckt in der Schweiz